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Factoring-Wissen

Factoring für Rechtsanwälte: BRAO-konform, sicher und effizient

Marco Ulli Schuhmann
05. März 2026
9 Min. Lesezeit

Lange Zahlungsziele und Honorarausfälle belasten viele Kanzleien. Factoring bietet eine BRAO-konforme Lösung – wir erklären, wie es funktioniert.

Factoring für Rechtsanwälte: BRAO-konform, sicher und effizient

Kanzleien in Deutschland warten im Durchschnitt 62 Tage auf ihre Honorarzahlungen – eine erhebliche Belastung für die Liquidität. Factoring bietet eine elegante Lösung: Statt auf Mandantenzahlungen zu warten, erhalten Kanzleien bis zu 90% ihrer Honorarforderungen innerhalb von 48 Stunden.

Ist Factoring für Rechtsanwälte berufsrechtlich zulässig?

Ja – mit den richtigen Vorkehrungen. Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) erlaubt Factoring, sofern die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht gemäß § 43a BRAO gewahrt bleibt. Spezialisierte Factoring-Gesellschaften für Kanzleien haben entsprechende Verträge und Prozesse entwickelt, die diese Anforderungen erfüllen.

Die drei wichtigsten BRAO-Anforderungen beim Factoring:

  1. Verschwiegenheitspflicht: Der Factoring-Partner darf nur die zur Forderungsprüfung notwendigen Informationen erhalten – keine mandantenbezogenen Inhalte.
  2. Abtretungsverbot beachten: Bestimmte Forderungen (z.B. aus Prozesskostenhilfe) dürfen nicht abgetreten werden.
  3. Mandanteninformation: Beim offenen Factoring muss der Mandant über die Abtretung informiert werden.

Welche Vorteile bietet Factoring für Kanzleien?

Sofortige Liquidität

Statt 30, 60 oder 90 Tage auf Honorarzahlungen zu warten, erhalten Sie bis zu 90% der Rechnungssumme innerhalb von 48 Stunden. Das verbessert Ihren Cashflow erheblich und ermöglicht planbare Kanzleifinanzierung.

100% Ausfallschutz

Zahlt ein Mandant nicht – ob durch Insolvenz oder Zahlungsunwilligkeit – trägt der Factoring-Partner das Ausfallrisiko vollständig. Ihre Kanzlei ist zu 100% abgesichert.

Kein Mahnwesen mehr

Das gesamte Forderungsmanagement übernimmt der Factoring-Partner. Sie konzentrieren sich auf Ihre Mandanten, nicht auf das Nachverfolgen offener Rechnungen.

Flexible Nutzung

Sie entscheiden, welche Rechnungen Sie einreichen. Keine Mindestvolumina, keine Verpflichtung, alle Mandanten einzubeziehen.

Welche Honorarforderungen können eingereicht werden?

Grundsätzlich alle Honorarforderungen gegenüber:

  • Gewerblichen Mandanten (GmbH, AG, Einzelunternehmen)
  • Privatpersonen
  • Versicherungen (z.B. Rechtsschutzversicherungen)

Ausgeschlossen sind in der Regel:

  • Forderungen aus Prozesskostenhilfe
  • Forderungen gegenüber öffentlichen Auftraggebern mit Abtretungsverboten
  • Streitige oder bestrittene Forderungen

Was kostet Kanzlei-Factoring?

Die Factoring-Gebühr beträgt typischerweise 1,5% bis 3,6% des Rechnungsbetrags. Die genaue Höhe hängt ab von Jahresvolumen, Forderungshöhe, Branchenrisiko und Zahlungsziel. Als unabhängiger Vermittler finden wir für Sie das günstigste Angebot am Markt.

Fazit: Factoring lohnt sich für Kanzleien

Factoring ist für Rechtsanwälte und Kanzleien eine BRAO-konforme, effiziente Lösung für Liquiditätsprobleme. Als regionaler Factoring-Spezialist in Nordbayern beraten wir Sie persönlich und finden die optimale Lösung für Ihre Kanzlei.

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