









Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine vom Arbeitgeber finanzierte oder bezuschusste Altersvorsorge für Mitarbeiter. Sie ist eines der wirksamsten Instrumente zur Mitarbeiterbindung und -motivation. Gleichzeitig profitieren Arbeitgeber von erheblichen Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen.
Seit 2019 sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, bei Entgeltumwandlung einen Zuschuss von mindestens 15% zu leisten. Besonders für Gewerbebetriebe in Nordbayern ist die bAV ein entscheidender Wettbewerbsvorteil im Kampf um Fachkräfte.
Fachkräfte bleiben länger im Unternehmen – die Fluktuation sinkt um bis zu 40%.
Beiträge sind als Betriebsausgaben absetzbar und sparen Lohnnebenkosten.
Positionierung als moderner, fürsorglicher Arbeitgeber im Wettbewerb um Talente.
Absicherung der Mitarbeiter im Alter – ein wichtiger Baustein der Unternehmenskultur.
Beiträge werden vor Steuern und Sozialabgaben abgezogen – mehr Netto vom Brutto.
Mindestens 15% Zuschuss vom Arbeitgeber gesetzlich garantiert.
Ansprüche sind durch den Pensionssicherungsverein geschützt.
Bei Arbeitgeberwechsel kann die bAV mitgenommen werden.
Die häufigste Form: Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung für den Arbeitnehmer ab. Einfach, flexibel und kostengünstig.
Versicherungsförmige Einrichtung, die von mehreren Unternehmen getragen wird. Ideal für kleinere Betriebe.
Kapitalanlagegesellschaft mit höheren Renditechancen, aber auch höherem Risiko.
Der Arbeitgeber verspricht direkt eine Betriebsrente. Hohe Flexibilität, aber Rückstellungspflicht in der Bilanz.
Rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Keine Beitragsbegrenzung, aber aufwendiger in der Verwaltung.
Situation: Der Malerbetrieb S. hatte Schwierigkeiten, erfahrene Maler zu halten. Die Konkurrenz in der Region war groß.
Lösung: Einführung einer bAV mit 20% Arbeitgeberzuschuss für alle Mitarbeiter. Zusätzlich wurde eine Staffelung nach Betriebszugehörigkeit eingeführt (bis zu 30% nach 5 Jahren).
Ergebnis: Die Fluktuation sank von 35% auf 8%. Alle 8 Mitarbeiter blieben dem Betrieb treu. Die Arbeitgebermarke wurde gestärkt – 12 Bewerbungen im Folgejahr statt zuvor 2.
Hinweis: Regiofactor Nordbayern (Marco Ulli Schuhmann) ist ein unabhängiger Factoring-Vermittler – kein Kreditinstitut im Sinne des KWG. Wir kaufen selbst keine Forderungen an und benötigen daher keine BaFin-Erlaubnis nach § 32 KWG. Alle Factoring-Leistungen werden durch unsere lizenzierten Partnerinstitute erbracht.
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